Newsletter: Informationen zum aktuellen Stand und dem weiteren Ablauf der Umsetzung des Nahwärmenetzes-Föhr Mitte

Sehr geehrte Nahwärmeinteressierte,

Die Förderlandschaft hat sich im letzten Jahr grundlegend verändert, was leider auch gewisse zeitliche Auswirkungen auf das Vorgehen bei der Umsetzung des Nahwärmenetzes für die vier Gemeinden hatte. Vorteilhaft ist wiederum, dass sich die Förderkonditionen verbessert haben, was sich positiv auf die Finanzierung des gesamten Vorhabens und letztendlich auch den Wärmepreis auswirkt.

Die Umsetzung des Nahwärmenetzes ist in die konkrete Planungsphase eingetreten. Hierbei wird der Rahmen durch das Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) vorgegeben. Die BEW-Förderung ist im September 2022 in Kraft getreten und löste das alte Förderprogramm Wärmenetzsysteme 4.0 zum Neubau von Wärmenetzen mit hohem erneuerbarem Energieanteil ab. Die neue BEW fördert sowohl die Planung als auch die Umsetzung von Wärmenetzen mit einem hohen Anteil an erneuerbaren Energien und ermöglicht unter gewissen Bedingungen auch Zuschüsse für den Netzbetreib. Alles in allem bietet das Programm das richtige Angebot, egal ob es sich um kleine, große, heiße oder kalte Netze handelt.

Die Inselenergie GmbH beabsichtigt das Wärmenetz Föhr-Mitte über das Förderprogramm BEW zu realisieren. Die BEW besteht aus drei Hauptmodulen, welche wir Ihnen im Folgenden kurz näherbringen möchten. Dies erleichtert das Nachvollziehen des Ablaufs bei der Umsetzung des Netzes Föhr-Mitte. (Die zeitlichen Angaben in der Abbildung sind Maximalwerte und können unterschritten werden)

Quelle: www.agfw.de/

Derzeit befindet sich die Umsetzung des Wärmenetzes Föhr Mitte in Modul 1. Im Modul 1 werden Machbarkeitsstudien für neue oder Transformationspläne für bestehende Netze gefördert. Die Planungsleistungen sind angelehnt an die Leistungsphasen der HOAI 1-4 (LPH1-4). Nach vorangegangener Ausschreibung und Auswertung von Angeboten wurde am 07.02.2023 “Dornier Power and Heat GmbH” durch das Sanierungsmanagement im Auftrag der vier Gemeinden mit der Erstellung der Machbarkeitsstudie beauftragt. Diese Studie wird die LPH 1, 2 und teileweise 3 abdecken. Für den Abschluss dieser Planungsleistungen wurde ein Zeitraum von ca. 2 Monaten veranschlagt.

Ergebnis der Planung soll unter anderem der detaillierte Vergleich einer geringen Anzahl an möglichen Umsetzungsvarianten sein. Hierbei geht es insbesondere darum, die verfügbaren Erzeugungspotenziale (Biomasse, Solarthermie, Wärmepumpe usw.) möglichst optimal auf die vorhandenen Wärmebedarfe auszulegen. Hier werden die vom Sanierungsmanagement bereits erhobenen Daten und gesammelten Erkenntnisse berücksichtigt. Nach Vorlage der Ergebnisse erfolgt durch die Inselenergie GmbH die Auswahl der umzusetzenden Variante.

Mit dieser Entscheidung tritt das Projekt in Modul 2 von BEW ein. Aufbauend auf den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie wird ein entsprechender Förderantrag gestellt. Die Vorbereitung der Ausschreibung für die Vergabe der weitergehenden Planungsleistungen erfolgt parallel. Nach Mittelzusage erfolgt die Beauftragung eines Ingenieurbüros mit Planungsleistungen in Anlehnung an die HOAI 5 (Ausführungsplanung).

Die Genehmigungsplanung (HOAI 4) läuft parallel zu den übrigen Planungsleistungen. Hier sind verschiedene Abstimmungen mit übergeordneten Verwaltungsstellen zu führen und entsprechende Genehmigungen einzuholen. Erste Gespräche mit dem Kreis Nordfriesland bezüglich der Baugenehmigung für das Netz sowie zur Prüfung der Umsetzbarkeit einzelner Erzeugungsanlagen wurden bereits geführt und die Erkenntnisse sollen auch in die oben genannte beauftragte Planung einfließen. Mit den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie werden die Abstimmungen weiter konkretisiert.

Mit Blick auf den Planungsfortschritt ist zu bedenken, dass am derzeit projektierten Standort des Heizkraftwerkes und Solarthermiefeldes in Alkersum zunächst noch Baurecht geschaffen werden muss. Das entsprechende Bauleitplanverfahren wurde im Spätsommer 2022 durch das Amt Föhr-Amrum gestartet. Im Zuge dessen muss der entsprechende Bebauungsplan erstellt und Änderungen des Flächennutzungsplans vorgenommen werden. Dieser Prozess wird mit einer Dauer von ca. 18 Monaten veranschlagt, so dass Ende 2023 Baurecht geschaffen sein könnte und nächste Schritte erfolgen können.

Mitte März wird eine Gesellschafterversammlung der Inselenergie GmbH stattfinden. Hier wird u.a. ein möglichst konkreter Zeitplan für die weiteren Phasen abgestimmt, die weitere Finanzierung der Planung und des Baus des Netzes abgestimmt und Aspekte der Genehmigungsplanung diskutiert.

Zeitnah nach der Versammlung wird ein Newsletter veröffentlicht, in dem der Zeitplan dargestellt wird.

Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.

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